Heilpraktikerüberprüfung in Schleswig Holstein

Anmeldung:

Die Zuständigkeit in Schleswig-Holstein für die Heilpraktikerprüfung richtet sich ausschließlich,
wo Sie den Heilpraktikerberuf ausüben werden. Dies haben Sie bei Antragstellung verbindlich zu erklären.
Wollen Sie den Heilpraktikerberuf z.B. in Hannover ausüben, ist kein schleswig-holsteinisches Gesundheitsamt für Sie zuständig.
Der Wohnsitz ist für die Zuständigkeit zur Anmeldung von Heilpraktikerprüfungen irrelevant.
Achtung dies trifft nur in Schleswig Holstein zu!


Prüfungsorte:



Kosten:

Die gesamten Gebühren incl. Erteilung der Erlaubnis betragen ca. Euro 500,-