Heilpraktikerüberprüfung in Sachsen

Anmeldung:

im Freistaat Sachsen wird die Antragstellung auf Erteilung und Anmeldung durch die jeweiligen Ordnungsämter geregelt, in deren Bereich die Niederlassung gegründet werden soll (vgl. § 11 Abs. 2 HPG i.V.m. § 3 DVO-HPG).


Gesundheitsamt Leipzig
Ordnungsamt Sicherheitsbehörde,
04092 Leipzig,

In der Pragerstr. 20, Aufgang A, Raum 316, können Sie persönlich vorsprechen.


Tel. 0341/123-8681
Fax. 0341/123-8955

bengelhardt@leipzig.de


Antragsformulare für den Heilpraktikeranwärter


Prüfungstermine:

Die Prüfung wird jeweils im Frühjahr und im Herbst abgehalten.


Prüfungsablauf:

Im schriftlichen Teil der Überprüfung werden dem Antragsteller 60 Fragen im Antwort- Wahl- Verfahren gestellt.
Pro Frage stehen zwei Minuten zur Beantwortung zur Verfügung.
Antragsteller, die mindestens 45 Fragen zutreffend beantwortet haben, werden für den mündlichen Teil zugelassen.
Die mündliche Überprüfung wird ca. 4-5 Wochen nach der schriftlichen angesetzt und findet als Einzelprüfung statt.
Sie dauert pro Person dreißig Minuten. Ein tätiger Heilpraktiker wirkt als Beisitzer gutachtlich mit.

Kosten:

Die gesamten Gebühren incl. Erteilung der Erlaubnis betragen ca. Euro 500,-